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Kosten

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Elternbeitrag:
Die Eltern zahlen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Ostern und im Herbst beträgt dieser 200,- Euro
Im Sommer beträgt dieser 350,- Euro.

(Eine Ermäßigung ist auf Antrag möglich.)

Krankenkasse:
Die Kosten für die Pflege übernimmt bis zu zwei Terminen die jeweilige Krankenkasse.
Wir rechnen mit den gesetzlichen Krankenkassen die Pflegekosten über die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab.
Die Privaten Krankenkassen rechnen mit uns über dir Verhinderungs/ und Kurzzeitpflege ab.
Unser Tagessatz liegt bei 102,- Euro.
Die Kostenübernahme muß im Vorfeld bei der Krankenkasse beantragt werden. Wir fügen unserer Anmeldung einen Fomular bei, oft reicht auch ein telefonischer Antrag bei der Krankenkasse.
In der Zeit wo Sie Ihr Kind nicht pflegen wird ihnen das Pflegegeld gestrichen.